Schutz vor Kontopfändung

Die Kontopfändung ist ein sehr effektives Mittel um bei einem Schuldner Geld einzutreiben. Nach Paragraf 829 und folgende (Pfändung einer Geldforderung)  der Zivilprozessordnung, kann im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ein Konto des Schuldners ( Kontoinhaber ) durch einen Pfändungsbeschluss so zu sagen beschlagnahmt werden, alle Guthaben auf diesem Konto sind dann nicht mehr für den Kontoinhaber verfügbar, die liquiden Mittel werden via Gericht dem Gläubiger zugeführt.

Für den betroffenen ist dies das Schachmatt der Geschäftsfähigkeit den ohne ein Girokonto können die Zahlungsabläufe des täglichen Lebens nicht mehr oder nur unter extrem erschwerten Bedingungen erfolgen.

Die Freigabe von Gutschriften und Überweisungen

muss dann einzeln beantragt werden und wird oft mit horrenden Bankgebühren von bis zu 10 Euro beaufschlagt. Sitzt jemand erst einmal in der Schuldenfalle stellen diese Gebühren eine extreme Belastung für den eh schon gebeutelten Haushalt dar, schnell kommen hier 40-70 Euro an Bankgebühren zustande die der Schuldner zusätzlich zu seinen Verpflichtungen aufbringen muss.

Der beste Schutz vor einer Kontopfändung ist natürlich der, die finanziellen Verpflichtungen innerhalb der gesetzten ‚Fristen zu erfüllen. Was können Sie tun um ein gerichtliches Mahnverfahren zu verhindern?

Bankkonto / Girokonto

Viele Zahlungen in unserem täglichen Leben sind aber ohne Bankkonto gar nicht leistbar egal ob Vermieter, Telefongesellschaft oder Arbeitgeber alle verlangen eine Kontoverbindung für die Abwicklung des Geldverkehrs.

Ist das Konto bereits futsch hilft nur ein Appell an die freiwillige Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) von 1995 der fünf Spitzenverbände der deutschen Banken. Diese haben sich bereits damals dazu verpflichtet, dass für jedermann ein Guthabenkonto eingerichtet werden muss, also ein Girokonto mit Grundfunktionen für Zahlungsein- und Ausgänge ohne Überziehungskredit.

Lesen Sie hier wie Sie ein Pfändungsschutzkonto beantragen und somit den notwendigen Selbstbehalt vor einer Pfändung schützen damit von Ihrem Arbeitslohn ein Minimum zum Überleben bleibt.

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