Versicherungen nach der Trennung

Leider haben Sie nach der Trennung nicht viel Zeit um durchzuatmen, die Finanzen müssen geregelt werden. Oberstes Gebot, will man unnötige Kosten vermeiden, ist alles einvernehmlich mit dem noch Ehepartner zu regeln und zwar lange vor dem Scheidungstermin am Amtsgericht.

Versicherungen nach der Trennung

Denn spätestens mit der Zustellung der Scheidungsurkunde ändern sich etliche Versicherungen zwangsläufig und nicht immer können Sie sich über den Wegfall einer alten Versicherung freuen. Sie müssen jetzt alle Versicherungen überprüfen und eventuell neu regeln besonders die, die für die ganze Familie galten, denn der Familienschutz greift nach der Scheidung nicht mehr.

Krankenversicherung

Gerade im Zusammenhang mit privaten Krankenversicherungen kommt es hier zu Änderungen die Sie klären sollten. Wichtig ist zu wissen wo die Kinder künftig versichert sind und dass bevor ein Versicherungsträger die Rechnung für die Blinddarm OP des Sprösslings nicht bezahlt.

Rechtsschutz-Versicherung

Der Familienschutz entfällt einer der Partner steht jetzt ohne Rechtsschutz da und muss sich selbst versichern.

Risiko-Lebensversicherung

In der Regel ändert sich hier nur die im Todesfall bezugsberechtigte Person, anstatt der Ehefrau wird ein anderer naher Verwandter eingetragen (Eltern oder Kinder).

Versorgungsausgleich

Wird vom Gericht eingeleitet und wenn keine Streitigkeiten vorliegen nach den geltenden gesetzlichen Regeln durchgeführt.

KFZ Versicherungspolice

Haben beide Ehegatten einen eigenen PKW mit separater KFZ Versicherung ändert sich nichts. Liefen beide Wagen auf eine Versicherungspolice müssen Sie die Scheidenfreiheitsklasse des Zweitwagens auf einen neuen Vertrag übertragen lassen.

Privathaftpflichtversicherung

Aus meiner Sicht die einzige Zusatzversicherung die Sie überhaupt zwingend benötigen, hier sollten Sie eine Lücke im Versicherungsschutz auf jeden Fall vermeiden und rechtzeitig für einen der beiden Partner eine eigene Versicherung abschließen.

Mit Sicherheit ist diese Liste nicht komplett und trifft so nicht in jedem Fall zu. Prüfen Sie bitte Ihre Versicherungen und lassen Sie sich nicht nur im Fall von Kapitalbildenden Lebensversicherungen von einem Steuerberater und von einem Anwalt beraten.

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