Der Minijob oder Nebenjob

Von einer geringfügigen Beschäftigung, dem so genannten Minijob, 400 Euro Job oder Nebenjob kann immer dann gesprochen werden, wenn das monatliche Einkommen für diese Tätigkeit die 538 Euro Grenze in aller Regel nicht überschreiten wird.

Minijob 500 Euro

Für den Arbeitnehmer ist die Sache recht einfach, er macht den Job, bekommt bis zu 538 Euro Lohn auf sein Konto, und muss dafür keinerlei Steuern zahlen. Die Einnahme aus dem 538 Euro Job (wird bei der Einkommenssteuer nicht angegeben?).

Nicht so für den Arbeitgeber, der muss den Minijob Anmelden und zusätzlich 13% des Arbeitsentgelts an die gesetzliche Krankenversicherung abführen. Weiter müssen vom Arbeitgeber 15% des Arbeitsentgelts an die Rentenversicherung abgeführt werden, und natürlich kommen auch noch 2% pauschale Steuer dazu.

Kurzum hat der Arbeitgeber bei der Vergabe eines Minijobs pauschaliert Lohnnebenkosten in Höhe von ca. 30% zu Tragen.

Da nicht jeder 538 Euro Minijob auch tatsächlich 538 Euro einbringt hier ein Rechenbeispiel:

Elke Mustermann verdient durch einen Wochenendjob an der Tankstelle 240 Euro im Monat dazu:

240,00 Euro Lohnzahlung / Arbeitsentgelt
31,20 Euro = 13% für die Krankenversicherung
36,00 Euro  =15 % für die Rentenversicherung
4,80 Euro = 2% Steuerpauschale

312,00 Euro Brutto Lohnkosten gesamt, zuzüglich dem Beitrag zur Unfallversicherung der über die Berufsgenossenschaften abgeführt wird. Bitte vergessen Sie die Meldung an die Berufsgenossenschaften nicht.

Das Ganze ist also wirklich kein Hexenwerk und hat für alle beteiligten nur Vorteile, da der Minijob sich sogar positiv auf die Rentenhöhe des Arbeitnehmers auswirkt. Für den Minijob mit Rentenabgabe bekommen Sie später 0,005 Rentenpunkte je Monat.

Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten hierzu beachten, dass die Lohnnebenkosten bei Mitarbeitern die in der s.g. Gleitzone arbeiten also zwischen 538,- und 2.000,- Euro monatlich mit ca. 19,6% deutlich niedriger liegen als bei dem 400 Euro Minijob. Nachrechnen können Sie das z.B.  mit dem Gleitzonenrechner der DAK. Dies trifft aber nicht nur beim Arbeiten in der Gleitzone zu, auch Mitarbeiter im Niedriglohnsektor haben sehr viel geringere Lohnnebenkosten als uns die Arbeitgeber das oft glauben machen wollen, selbst mit Rückstellungen für bezahlten Urlaub kommen da oft nicht mehr als 25% zusammen.

Achtung neue Regelungen ab 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen für die Steuern und Abgaben bei den  Minijobs. Zuständig ist nach wie vor die Knappschaft Bahn See.

Aktuelle Informationen zu den neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2013

Berechnung der Lohnnebenkosten beim Minijob

  • Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro
  • Rentenversicherungspflicht ab dem 1.01.2013
  • Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt mit dem 01.01.2013 auf 18,9 %

Die Details dazu finden Sie natürlich auf den Seiten der Knappschaft

Achtung ab 01.10.2025 tritt die nächste Änderung beim Mindestlohn in Kraft, es gelten dann 12,82 Euro die Stunde. Die Verdienstgrenze für den Minijob steigt dann von derzeit 538,00 Euro auf 556,00 Euro an.

Arbeitsrechtlich sind Minijobs den regulären sozialversicherungspflichtige Jobs gegenüber absolut gleichgestellt. Im Zweifel Fragen Sie dazu natürlich einen Anwalt, da wir hier keine rechtsverbindlichen Angaben machen können.

 

 

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