Auch wenn Sie im Vollerwerb als abhängig Beschäftigter arbeiten, können Sie im Nebenjob eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Eine selbstständige Tätigkeit ist dann gegeben, wenn Sie zum Beispiel als Autor, Dozent oder Künstler arbeiten.
Ihren Verdienst müssen Sie im ersten Anlauf nicht versteuern, wohl aber bei der Steuererklärung mit angeben. Es ist hier also Vorsicht geboten, natürlich zählen diese Einnahmen bei Ihrer Einkommensteuererklärung als Nebeneinnahmen mit. Sie sollten also von den im Nebenjob erzielten Einnahmen einiges als Reserve zur Seite legen, um für eine evtl. Steuernachzahlung aus der Einkommenssteuer vorbereitet zu sein.
Ein Vorteil den Nebenjob als Selbstständigkeit zu gestalten ist, dass Sie einige Betriebsausgaben den Einnahmen gegenüber stellen können:
- Bewirtungskosten
- Kosten für Arbeitsmittel
- Bücher und Zeitschriften
- Reisekosten für Geschäftsfahrten
um hier nur einige zu nennen. Natürlich gelten für die einzelnen hier genannten Posten jeweils eigene Einschränkungen oder Auflagen, die wir jedoch an dieser Stelle heute nicht behandeln wollen.
Steuern sparen mit einem Nebenjob als Selbstständiger
Dadurch, dass Sie Ihren Einnahmen entsprechende Ausgaben gegenüber stellen, können Sie einiges an Steuern sparen. Im Gegensatz zu dem pauschal versteuerten Aushilfsjob können hier sogar die Fahrten zum Arbeitsplatz / Einsatzort als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit scheut kann überlegen ob er nicht als Dozent oder Übungsleiter etwas dazu verdienen und mit der Übungsleiterpauschale den Verdienst brutto für netto in die Tasche stecken kann.
Dies ist keine Beratung nur ein Hinweis, im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder Ihr Finanzamt.