PC Service Steuerabzugsfähig

Dieser Hinweis wird viele Stress geplagte PC Benutzer freuen, auch wenn ein Computer Spezialist ihren heimischen PC auf Vordermann bringt sprich aufräumt, bereinigt oder einrichtet handelt es sich dabei um eine so genannte Haushaltsnahe Dienstleistung.

Das bedeutet, dass Sie 20% dieser von dem PC Fachmann in Rechnung gestellten Dienstleistung steuerlich in Abzug bringen können. Angenommen der Spezialist benötigt 3 Stunden um zum Beispiel Ihren Internetzugang einzurichten, nicht mehr benötigte Dateien auf Ihrem PC zu löschen und eventuell noch ein kostenfreies Antiviren Programm zu installieren.

PC Service Steuerabzugsfähig

Dann können Sie 20% dieser Dienstleistungsrechnung, von zum Beispiel 100 Euro also 20 Euro, steuerlich geltend machen.

Achtung:
Der Kaufpreis des PCs ist nur dann, ohne Probleme, steuerlich absetzbar wenn dieser ausschließlich beruflich genutzt wird.

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt, dies ist lediglich ein Hinweis oder Tipp und ersetzt keine Steuerberatung.

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